Konventionelle Antipsychotika – Warnung der FDA vor erhöhtem Mortalitätsrisiko bei älteren Patienten mit Demenz

Die amerikanische Zulassungsbehörde weist im Juni 2008 darauf hin, dass bei älteren Patienten mit psychotischen Syndromen im Rahmen einer Demenz nicht nur unter atypischen Antipsychotika, sondern auch unter konventionellen Antipsychotika ein mindestens ebenso erhöhtes Mortalitätsrisiko besteht. Die Warnungen jetzt auch für konventionelle Antipsychotika stützen sich auf zwei Kohortenstudie (Gill et al., Ann Intern Med, 2007, 146:775, Schneeweiss et al., CMAJ, 2007,176:627), die Behandlungszeiträume lagen dabei zwischen 30 und 180 Tagen. Es muss von einem Klasseneffekt ausgegangen werden. Wie weit dieses Risiko sich nur auf das psychotische Syndrom oder vielmehr auch auf andere Syndrome bei Demenz bezieht, ist zzt. nicht geklärt.

Das Mortalitätsrisiko ist bei zusätzlichen vaskulären Risikofaktoren erhöht und ist besonders mit cerebrovaskulären und kardialen Ereignissen sowie Infektionen (Aspirationspneumonie) assoziiert.

Die klinischen Konsequenzen sind:

  1. Die Indikationsstellung für Antipsychotika bei dieser Patientengruppe muss strikterfolgen. Atypische Antipsychotika sind unter der Berücksichtigung der Anwendungsbeschränkungen auch nach den derzeit vorliegenden Studienergebnissen für die Behandlung psychotischer Syndrome bei Demenz vorzuziehen (insbesondere Risperidon, weil zugelassen). Wenn möglich, sollte eine Verordnung vermieden werden. Auf der anderen Seite gibt es bei aggressivem Verhalten und Wahn kaum eine Alternative.
  2. Es sollte eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden, die Notwendigkeit einer Weiterverordnung ist regelmäßig zu überprüfen, Absetzversuche sollten vorgenommen werden.
  3. Die Aufklärung (informiertes Einverständnis) und sorgfältige Dokumentation der Behandlung mit atypischen Antipsychotika ist anzuraten.

Matthias J. Müller, Gießen und Marburg
Otto Benkert, Mainz

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.