Escitalopram - Zulassung bei der Zwangsstörung
Escitalopram wird in Deutschland ab Juni 2007 auch zur Behandlung von Zwangsstörungen zugelassen. (in Österreich seit Februar 2007 und in der Schweiz voraussichtlich ab September 2007).
Nach seiner Einführung zur Behandlung von Depression und Panik hat sich damit das Einsatzspektrum des wichtigen Antidepressivum Escitalopram kontinuierlich von der sozialen Phobie über die generalisierte Angststörung bis hin zur Zwangserkrankung erweitert.
Die Anfangsdosis bei Zwangserkrankungen liegt bei 10 mg. Je nach individuellem Ansprechen des Patienten kann die Dosis auf 20 mg täglich erhöht werden. Dies entspricht gleichzeitig der zugelassenen Höchstdosis für die bisherigen Indikationen von Escitalopram.
In einer Doppelblindstudie erhielten die Probanden mit Zwangsstörungen entweder Escitalopram 10 mg oder 20 mg oder Paroxetin in der bei Zwangsstörungen empfohlenen Dosis von 40 mg bzw. Plazebo. Die Responserate betrug am Studienende 70,2 Prozent unter Escitalopram 20 mg und war damit signifikant besser als unter Plazebo. Die Responserate für Paroxetin betrug 67,2 Prozent (Stein D et al. Curr Med Res Opin 2007;23:701-11).
Unter 20 mg Escitalopram kann in der Langzeittherapie auch das Risiko für Rückfälle über 16 Wochen hinweg gegenüber Plazebo signifikant verringert werden (Fineberg NA et al. Eur. Neuropsychopharm, in press, 2007).